Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Art. 1  Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage für jegliche Verträge bezüglich Dienstleistungen zwischen Silvio und seinem Teams (nachstehend “FotoGallo” genannt) und dem Kunden, insbesondere das Fotografieren von Hochzeiten, Events, Fotoshootings, das zur Verfügungstellen einer Fotobox und die Lieferung der Fotografien. Die AGBs sind auf der Homepage zu finden. Die Offertgültigkeit beträgt 4 Tage. Aufträge an Samstagen über 8 Stunden werden bei gleichzeitigen Terminanfragen priorisiert. Der Kunde beauftragt das Team FotoGallo, es kann also nicht davon ausgegangen werden, dass in jedem Fall Silvio Gallo als Fotograf gebucht wird. Er kann in seinem Ermessen, seine Mitarbeiter die Aufträge erledigen lassen. Aufträge und Informationen aus dem Kontaktformular können unter FotoGallo und den Partnerfotografen weitergegeben werden.

 

Art. 2  Zahlungsbedingungen

Eine Anzahlung ist innert 10 Tagen nach beidseitiger Unterschrift des Vertrages, spätestens 3 Tage vor der Hochzeit, zu bezahlen. Wird die Anzahlung nicht fristgerecht bezahlt, so verfällt der Anspruch auf den Termin. Die restliche Entschädigung ist innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Mit Ablauf einer Frist befindet sich der Kunde automatisch im Verzug, sodass ohne Mahnung ein Verzugszins von 5% geschuldet ist.

 

Art. 3  Leistung der fotografischen Arbeit

Die Kundschaft anerkennt, mit dem Portfolio von FotoGallo vertraut zu sein und nimmt die Dienstleistung in Kenntnis des Stils von FotoGallo in Anspruch. FotoGallo erbringt die vereinbarten Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Die endgültige künstlerische und stilistische Gestaltung der fotografischen Arbeit bleibt im Ermessen von FotoGallo. Geschmackliche oder ästhetische Kriterien können keine Grundlage für Ablehnung der Fotos bilden. Vorbehalten einer anderslautenden schriftlichen Vereinbarung ist der Kunde verantwortlich, dass die nötigen Personen, Requisiten und Locations (gemäss Checkliste Vorbesprechung) termingerecht zur Verfügung stehen. Die für die Fotografie notwendigen technischen Hilfsmittel wie Kamera, Beleuchtung o.ä., werden von FotoGallo organisiert. Die Bearbeitung der Fotografien im üblichen Ausmass, was insbesondere das Zuschneiden der Bilder, Farbkorrekturen oder Grössenänderungen umfasst, ist im Preis inbegriffen. Wird eine überdurchschnittliche Bearbeitung der Fotografien verlangt, wie beispielsweise das Entfernen eines Gegenstandes aus dem Bild, starke Korrekturen von Make Up oder das Einfügen von besonderen Effekten, so fällt eine zusätzliche Gebühr von CHF 140.00 pro Stunde an.

 

Art. 4  Lieferung der Fotografien

Die Auswahl der Fotografien erfolgt durch FotoGallo GmbH. FotoGallo verabredet mit der Kundschaft vorab, ob die Fotografien nur per Link, oder auch auf einem USB-Stick geliefert werden. Das Risiko für die Lieferung trägt beidenfalls der Kunde. Erfolgt innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt der fotografischen Arbeit keine Beanstandung durch die Kundschaft, so gilt dies als stillschweigende Genehmigung. Jegliche Gewährleistung wird im gesetzlich zulässigen Ausmass wegbedungen. Nach Erhalt der Bilddateien übernimmt der Kunde die volle Verantwortung für deren Aufbewahrung und Schutz. FotoGallo wahrt die Bilder min. 10 Jahre in niedriger Qualität auf, aber sie kann nicht dafür belangt werden, falls sie nicht mehr vorhanden sind.

Art. 5  Überschreitung des Zeitbedarfs

Eine Verlängerung des vereinbarten Zeitbedarfs erfolgt nur nach gegenseitiger Rücksprache. Jede Überschreitung wird zum Stundenansatz von CHF 140 (exkl. MwSt.) in Rechnung gestellt. Falls die Überschreibung länger als 1 Stunde dauert, kann die FotoGallo GmbH bei Bedarf Mehrleistung in der Bearbeitung (CHF 140 / Stunde, exkl. MwSt.) geltend machen.

 

Art. 6  Pause und Verpflegung

Dauert ein Einsatz länger als 8 Stunden am Stück, so besteht seitens FotoGallo Anspruch auf eine 30-minütige Pause mit Verpflegungsmöglichkeit.

 

Art. 7  Stornierung durch FotoGallo

Kann der Auftrag aus Gründen seitens FotoGallo nicht durchgeführt werden (z.B. Krankheit des Fotografen), so wird der Gesamtbetrag inkl. der geleisteten Anzahlung zurückerstattet, abzüglich bereits erbrachter Leistungen. FotoGallo ist bemüht, einen Ersatz zu finden, kann es jedoch nicht garantieren.

 

Art. 8  Stornierung durch den Kunden

FotoGallo hat den Tag für den Kunden reserviert und weiteren Anfragen an diesem Tag absagen müssen. Es wird in der Regel schwierig, diesen reservierten Tag bei einer kurzfristigen Stornierung anderweitig zu vergeben. Aus diesem Grund hat bei einer Stornierung durch den Kunden, dieser keinen Anspruch auf Rückerstattung der Anzahlung. Eine Stornierung 30 Tage oder weniger vor der Hochzeit hat zur Folge, dass FotoGallo GmbH die gesamte Auftragssumme einfordern kann. Bereits geleistete Arbeit und Spesen werden in jedem Fall in Rechnung gestellt (Stundenansatz CHF 140, exkl. MwSt.)

 

Art. 9  Stornierung aufgrund äusseren Einwirkungen

Wenn die Hochzeit aufgrund von äusseren Einflüssen, z. B. Corona-Massnahmen, storniert wird, so darf FotoGallo die Anzahlung zurückbehalten. Falls die Hochzeit verschoben wird, wird FotoGallo die Anzahlung wieder anrechnen. FotoGallo ist berechtigt, aus dem Vertrag auszusteigen, falls das Verschiebedatum an einem sehr beliebten Datum verschoben wird oder bereits eine andere Buchung es verunmöglich, die Leistungen zu erbringen.

 

Art. 10  Haftung des Kunden

Verursacht der Kunde oder ein Gast dessen Anlasses ein Schaden an der fotografischen Ausrüstung von FotoGallo oder den zur Verfügung gestellten Materialien wie Fotobox, Accessoires etc., so verpflichtet sich der Kunde zu vollständigem Schadenersatz.

 

Art. 11  Rechte Dritter

Hat FotoGallo während vereinbarungsgemässer Ausführung eines Auftrags die Rechte von Dritten verletzt und wird deswegen Schadenersatz verlangt, so ist der Kunde zum Ersatz verpflichtet. Sollen bestimmte Orte oder Gegenstände fotografiert werden, so ist der Kunde verantwortlich, dass keine Rechte von Dritten dem Gebrauch der Fotografien entgegenstehen. Der Kunde zeichnet dafür verantwortlich, dass er und die zu fotografierenden Gäste und/oder Mitwirkende von dessen Anlasses ihre Zustimmung zum vorhergesehenen Gebrauch der Fotografien erteilen. Sollte einer oder mehrere Gäste/Mitwirkende nicht fotografiert werden wollen bzw. dem Gebrauch seiner Bilder im umschriebenen Umfang nicht zustimmen, so hat der Kunde dies FotoGallo unverzüglich mitzuteilen. Das Risiko der Nichtverwendbarkeit der entsprechenden Fotografien trägt der Kunde.

 

Art. 12  Gerichtsstand

Auf sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das schweizerische Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Zollikofen. 

 

Art. 13  Änderung der AGB

FotoGallo behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit anzupassen und zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Version der AGB.


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3072 Ostermundigen

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Sa 09:00 - 16:00 Uhr

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